Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.bremerhavenpilot.de/ veröffentlichten Webauftritt der Hafenlotsengesellschaft Bremerhaven (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Webmen Internet GmbH im Zeitraum von 15.12.2024 bis 31.12.2024 vorgenommenen Selbstbewertung.
Unter dem Navigationspunkt „Hafen“ ist eine externe Seite der Firma Trenz eingebunden. Diese informiert über die Standorte von Schiffen im Gebiet der Häfen von Bremerhaven. Diese Seite ist nicht barrierefrei. Da sie aber sehr übersichtlich über die aktuellen Schiffe in Bremerhaven informiert, ist sie für unsere Kunden besonders wichtig. Eine barrierefreie Alternative ist derzeit nicht verfügbar.
Der Footer lässt sich derzeit nicht als Landmark ansteuern.
Informationen für die Navigation und die Inhalte liegen nicht in Leichter Sprache und Gebärdensprache vor. Als kleine Organisation sind wir aktuell nicht in der Lage, die Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache zu erstellen. Sobald die finanziellen Mittel ausreichend zur Verfügung stehen, werden wir die Erstellung beauftragen.
Diese Erklärung wurde am 30.12.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Hafenlotsengesellschaft Bremerhaven (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Geo-Plate-Strasse 1
27568 Bremerhaven
Telefon: +49 471 40880
pilot@bremerhavenpilot.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.